Seit dem 22. Dezember 2000 gilt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Ziel dieser Rahmenrichtlinie ist die Sicherung der Wasserressourcen und der Wasserqualität in Europa und die Minderung der Folgen von Überschwemmungen und Trockenperioden. Die Rahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass sämtliche Wasserläufe eine gute Wasserqualität haben. Trinkwasserbetriebe, Kommunen und Bürger tragen hierbei die Verantwortung.

Trinkwasserbetriebe

Damit auch Flandern die Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen kann, beschloss die Flämische Regierung Ende 2004, dass die Trinkwasserbetriebe künftig auch zur Sanierung des bereitgestellten Trinkwassers verpflichtet sind. Sie müssen mit anderen Worten dafür sorgen, dass das Abwasser erst nach erfolgter Reinigung eingeleitet wird. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, traf der flämische Trinkwassersektor eine Vereinbarung mit Aquafin.

Kommunen

Um die Bedingungen der Rahmenrichtlinie erfüllen zu können, ist ein beschleunigter Ausbau des kommunalen Kanalisationssystems erforderlich. Die Flämische Regierung will, dass 95% der Wohnungen an das Kanalisationssystem angeschlossen sind. Zur Finanzierung dieses Vorhabens kann die Kommune auf der Trinkwasserrechnung einen Beitrag in Rechnung stellen. Hierfür trafen die Kommunen bzw. die Kanalisations-Interkommunalen, an die sie angeschlossen sind, Vereinbarungen mit den Trinkwasserbetrieben.

Bürger

Über die integrale Wasserrechnung leistet jeder Bürger seinen Beitrag für die Reinigung des verbrauchten Wassers. Auf der Wasserrechnung werden ein Reinigungsbeitrag und ein Abfuhrbeitrag in Rechnung gestellt. Der Reinigungsbeitrag wird verwendet, um Sammler und Kläranlagen zu bauen und zu warten. Der Abfuhrbeitrag wird in das kommunale Kanalnetz investiert. Je mehr Trinkwasser man verbraucht, desto höher ist der zu zahlende Beitrag. Das Verursacherprinzip wird also konsequent angewandt.